Nach dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware auf eigene Rechnung bis zu einem
vereinbarten Lieferort zu liefern und darüber hinaus einen Vertrag über die Beförderung
der Ware bis zum einem Bestimmungshafen abzuschließen. Zudem hat er ggf. die
Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle
Zollformalitäten zu erledigen.